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Liebe Mitglieder des RFI,

ein Mitglied aus Ihrem Kreise hat mir eine Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten vorgelegt, in der es darum gehen sollte, dass der Fotograf nach Ablauf eines bestimmten Nutzungszeitraums über die Rechte wieder verfügen kann, da die Agentur bzw. der Kunde nicht bereit war, ein im Grunde genommen angemessenes Nutzungshonorar für eine auch zeitlich unbegrenzte Nutzung zu zahlen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, dass für den Fall, dass der Fotograf selbst Nutzungsrechte behalten will, und sei es auch nach Ablauf einer Nutzungszeit, dies ausdrücklich und schriftlich vertraglich geregelt werden muss, und zwar am besten bereits in dem Kostenvoranschlag.

Ich weiß, dass es sich bei diesem Thema um einen Dauerbrenner handelt, bei dem aber immer wieder aufgrund von Ungenauigkeiten bei den Formulierungen große rechtliche Probleme entstehen können.

Mit vielen Grüßen

Andreas Maier 
Rechtsanwalt

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