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Anlage 2 zum Kostenvoranschlag/der Auftragsbestätigung

Der Auftraggeber schließt sämtliche Verträge mit den im Rahmen der Durchführung des vorstehend beschriebenen Auftrages tätig werdenden Fotografen, Stylisten, Visagisten, und weiteren Künstlern sowie Modellen in eigenem Namen und Auftrag sowie auf eigene Rechnung. Soweit die Verwertung der Werke und/oder Leistungen der an dem Auftrag beteiligten Künstler sowie ggf. Modelle künstlersozialabgabepflichtig gemäß §§ 24 ff. KSVG ist, wird die Künstlersozialabgabe vom Auftraggeber als Vertragspartner der Fotografen, Stylisten, Visagisten und weiteren Künstler sowie Modelle und Verwerter der Leis-tungen/Werke erbracht.

 


acht + zwei =