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Hinsichtlich des Problems der Impressumspflicht bei Websites darf ich auf folgendes hinweisen: 

Wenn es sich bei der Website um einen geschäftlichen Anbieter für seine Dienstleistungen etc. handelt, muss er sämtliche geschäftliche Kontaktdaten auf seiner Seite zur Verfügung stellen. Diese werden in der Regel am unteren Rand der Seite unter der Copyright-Angabe platziert. Die Wahl der Platzierung liegt jedoch ganz bei ihm – wichtig ist, dass die Daten leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden.

Folgende Geschäftsdaten sollten angegeben werden: 
– Name und 
– Anschrift der Niederlassung und 
– (bei jur. Personen) der Vertretungsberechtigten, 
– die E-Mail-Adresse, 
– das Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister mit – Angabe der Registernummer sowie 
– eine etwaige Umsatzsteueridentifikationsnummer

Hinsichtlich des Problems des Haftungsausschlusses bei der Verlinkung auf fremde Inhalte, möchte ich den Mitgliedern den Rat geben, die als weitere Anlage formulierten Benutzungshinweise auf der Website zu veröffentlichen.

Rechtlich ist zu den Haftungshinweisen folgendes zu sagen: 
Sollte es sich bei Links um Hyperlinks handeln, die auf Inhalte fremder Anbieter verweisen, stellt dies rechtlich gesehen nur eine reine Durchgangsvermittlung oder Zugangsvermittlung zu fremden Inhalten dar. Fremde Inhalte macht sich ein Anbieter also dann nicht zu eigen, wenn er beispielsweise keine Frame-Technologie verwendet und fremde Inhalte nicht zur Vervollständigung eigener Inhalte benutzt.

Bei der reinen Zugangsvermittlung ist der Anbieter laut § 9 TDG von einer Haftung regelmäßig befreit. Hier ist allerdings besondere Vorsicht geboten – grundsätzlich sollte man sich nie ausschließlich auf die Haftungsbefreiung in § 9 TDG verlassen. Daher sollten sämtliche Anbieter Gebrauch von einem Haftungsausschluß in einem Benutzungshinweis, wie in dem Text ja auch bereits vorgesehen, machen.

Sofern sich Internetseiten in der zuvor dargestellten Weise allerdings zu eigen gemacht werden, besteht eine Haftung, und eine Freizeichnung würde nicht helfen.

Für den Fall des Erhalts schriftlicher Rückmeldungen auf etwaige rechtswidrige verlinkte Inhalte, gilt trotz der Freizeichnung folgendes: Es wird dann von einer Kenntnis der Rechtswidrigkeit ausgegangen, mit der Folge, dass bei einer weiteren Verwendung des Links auch gehaftet wird. Aus diesem Grund dürfen solche Rückmeldungen nicht ignoriert werden. In einem solchen Fall ist, um die Haftung auszuschließen, der Link sofort zu entfernen.

Gleiches gilt natürlich bei einer unrechtmäßigen Verwendung von Marken, urheberrechtlich geschützten Werken etc. Sie müssen sofort entfernt werden. Allerdings besteht hier noch die Besonderheit, dass auch ein Hinweis, wie er in dem Text vorgesehen ist, die Haftung bei einer unerlaubten Verwendung nicht ausschließt.

Abschließend darf ich noch darauf hinweisen, dass die von mir dargestellten Kriterien möglicherweise in der Zukunft von der Rechtsprechung anders beurteilt werden. Eine Garantie für die Wirksamkeit des Textes kann ich also nicht übernehmen. Aber er stellt momentan sicherlich den besten Weg dar.


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