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Bundesverband für Bildgestaltung


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Rechtsarchiv

Ergänzende Formulierung für AGB

Im Übrigen sollte in den AGB am Ende zur Sicherheit noch eine weitere Formulierung aufgenommen werden, die wichtig ist, wenn der beauftragte Künstler und der Aufraggeber nicht dieselbe Nationalität haben:
„Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts, Wiener Übereinkommen über Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11. April 1980, CISG, finden keine Anwendung.“