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Sofern Kunden von ihren Vertragspartnern, d.h. den Künstlern, verlangen, Vereinbarungen zu unterzeichenen, die eine unbeschränkte Übertragung von Nutzungsrechten für alle Medien zeitlich, inhaltlich und örtlich zum Gegenstand haben und eine solche Vereinbarung auch einen Passus enthält, der vorsieht, dass die Vergütung im Hinblick auf den Umfang der vorgesehenen Nutzung als angemessen im Sinne des § 32 UrhG anzusehen ist, so stellt das Unterschreiben einer solchen Vereinbarung keinen Verzicht auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche dar.

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