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Sofern zwischen den Künstlern/Repräsentanten Aufhebungsvereinbarungen geschlossen werden, sollte in Hinblick auf eine nachvertragliche Regelung für die Provision der Repräsentanten darauf geachtet werden, dass die einzelnen Kunden für die auch nach-vertraglich noch eine Provision an die Repräsentanten zu zahlen ist, genau festgelegt werden, damit später kein Streit über diesen Punkt entsteht.
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