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Prüfung eines Schreibens der Anwältin eines von einer Repräsentanz vertretenen Fotografen im Hinblick auf eine Auseinandersetzung wegen der Nachforderungen von Honoraren durch Eltern eines minderjährigen Fotomodells, die angeblich nicht (ausreichend) über den Umfang der Nutzung der von ihrem Kind angefertigten Fotoaufnahmen unterrichtet worden seien. 

In diesem Fall ging es darum, dass die Fotos veröffentlicht wurden, bevor die Nutzungsrechtshonorare an die Eltern des minderjährigen Modells gezahlt worden sind. 
Daraufhin forderten die Eltern des Modells ein astronomisches Honorar für die angeblich unrechtmäßige Verwertung und die noch einzuräumenden Nutzungsrechte. Das Honorar wurde von dem Auftraggeber auch bezahlt, da man offenbar befürchtete, gerade weil es sich um ein minderjähriges Modell handelte, vor Gericht und in die Öffentlichkeit gezerrt zu werden.

Aus diesem Grunde noch einmal der ausdrückliche Hinweis, dass das sogenannte Modell-Release klar und unmissverständlich den Inhalt und Umfang der Rechteeinräumung eines Fotomodells, sei es nun ein volljähriges oder ein minderjähriges Modell, festhalten muss, damit es später nicht zu den vorher geschilderten Schwierigkeiten kommt.

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