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Aufgrund der Erfahrungen mit Modellagenturen wäre es für den Fall, dass der Nutzungsbeginn nicht festgelegt werden soll, bzw. vom Kunden festgelegt werden kann, grundsätzlich ratsam, bei einer Buchung, bei der es um die Nutzungsrechte von Modellen geht, noch folgende Formulierung in das Angebot und damit dann auch in den Vertrag mit den Modellagenturen aufzunehmen:

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