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In Hinblick auf die Wirksamkeit und das Zustandekommen eines Vertrages ist, worauf Rechtsanwalt Maier auch in der Vergangenheit mehrfach hingewiesen hat, ist darauf zu achten, dass folgende essentielle Punkte auf jeden Fall Teil der Vereinbarung werden sollten: 

– Umfang des Auftrages, d.h. Anzahl der Shooting-Tage, der Fotomotive bzw. der Illustrationen;

– Festlegung des Nutzungsumfanges in inhaltlicher, örtlicher und zeitli¬cher Hinsicht (sog. Copyright);

– Umfang des Honorars.

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