Home
Menu Menu

Mitgliederbereich

Login

Im Anschluss an meine E-Mail vom 30. April diesen Jahres zu vertraglichen Formulierungen bei einzuräumenden Nutzungsrechten – hier ging es um den Fall von Sony Ericsson und Vodafone – möchte ich auf Wunsch bzw. Anraten von Frau Ohlsson folgende Formulierung vorschlagen, die in die KVAs/Angebote und zusätzlich in die Rechnungen noch aufgenommen werden sollte, um die in der zuvor genannten E-Mail beschriebenen Schwierigkeiten soweit wie möglich zu vermeiden:

„Die vorstehend genannten Nutzungsrechte dürfen nur vom Auftraggeber genutzt und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers auf Dritte übertragen werden. Dritter in diesem Sinne ist allerdings nicht der Kunde der Werbeagentur für diesen Auftrag“

]>

18 − vierzehn =