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Dies hängt im Grunde genommen von den Vereinbarungen mit der Autozeitschrift ab. Da bei Auftragsproduktion in den meisten Fällen sämtliche Kosten für die Erstellung der Fotoproduktion von einem Verlag übernommen werden, wird darin im allgemeinen auch das Recht des Verlages gesehen, dass er vor weiteren Veröffentlichungen des Fotos durch Dritte gefragt werden und diesen Veröffentlichungen zustimmen muss, und zwar auch dann, wenn er selbst keine eigenen Veröffentlichungsrechte mehr besitzt.

 

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