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Liebe Mitglieder des RFI,

ein Mitglied aus Ihrem Kreise bzw. ein von dem Mitglied vertretener Künstler möchte Fotografien zum Zwecke der Eigenwerbung in Form eines Buches in einer Auflage von 1 000 Stück drucken lassen und verbreiten. 

Bei den zu veröffentlichenden Fotos handelt es sich ausschließlich um redaktionell hergestellte Fotografien, also nicht um Werbung.

Dennoch ist auch hier zu berücksichtigen, dass von den fotografierten Personen grundsätzlich die entsprechenden Persönlichkeitsrechte eingeholt werden müssen, und zwar auch dann, wenn es sich nur um Eigenwerbung und nicht um Werbung für Dritte handelt.

Dieser Grundsatz gilt immer, wenn es sich nicht um Personen der Zeitgeschichte handelt.

Bei Personen der Zeitgeschichte ist es insofern anders, als sie es grundsätzlich gestatten müssen, dass ihr Bildnis veröffentlicht wird. Allerdings sieht § 23 KUG (Kunsturhebergesetz) wiederum eine Ausnahme vor, wonach eine Verbreitung des Bildnisses auch bei Personen der Zeitgeschichte dann nicht gestattet ist, wenn ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt ist.

Und dies wird wohl so gesehen werden müssen, wenn es sich um eine Werbeaussendung mit einer Auflage von 1 000 Stück handelt, da auch bei Werbeaussendungen berechtigte Interessen der Abgebildeten betroffen sind.

Es besteht hier also ein Risiko, wenn die Veröffentlichung trotzdem erfolgt, und das auch, obwohl es sich „nur“ um Eigenwerbung handelt.

Dass in vielen Fällen eine Veröffentlichung ohne Vorliegen entsprechender Persönlichkeitsrechte geschieht, z. B. früher durch Versenden von Mappen, und dass sich in den meisten Fällen auch niemand zur Wehr setzt, sagt leider nichts über die grundsätzliche Bewertung aus juristischer Sicht aus.

Ich möchte daher in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, dass es sinnvoll ist, von fotografierten Personen, und zwar unabhängig davon, ob sie für Werbung oder redaktionelle Beiträge oder auch sonstige Zwecke fotografiert worden sind, immer eine schriftliche Einwilligung für alle Formen der Eigenwerbung (Buch, Internet etc.) vorab und schriftlich einzuholen.

Auf einem anderen Blatt steht, wie es sich mit den Rechten der Zeitschriften bei solchen redaktionellen Beiträgen verhält. Es ist empfehlenswert, auch von diesen Zeitschriften entsprechende Rechte zur Veröffentlichung von Fotografien zur Eigenwerbung zu erwerben.

Mit besten Grüßen

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