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Ich habe mir jetzt wegen der rechtlichen Problematik im Hinblick auf CGI-Daten mehrfach mit Thomas Mangold geschrieben und auch ein ausführliches Telefonat mit ihm hierüber geführt sowie diesen Punkt ja auch mit einer digitalen Postproduktionsfirma besprochen. 

Im Ergebnis sind wir dazu gekommen, dass der in der Anlage im Word-Dokument enthaltene Satz die Belange der Künstler ausreichend berücksichtigt. 

Die Mitglieder sollten die Formulierung aus der Anlage in den von mir entwickelten AGB als neue Ziffer 5. einfügen, womit sich dann natürlich die weitere Nummerierung verändert. 

Neue Ziffer 5. der AGB 

Digitale Daten, die zur Herstellung des fertigen Bildwerkes verwendet werden, z. B. 3D-Daten sowie Texture-Maps der jeweiligen Objekte und Sets, und sämtliche Rechte an diesen digitalen Daten werden dem Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt bzw. eingeräumt, son-dern verbleiben ausschließlich beim Fotografen/Illustrator.


5 − fünf =