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Liebe Frau Hinrichs, 
liebe Mitglieder,

ich habe gestern Abend über Herrn Dr. Maaßen ein Schreiben der KSK erhalten (DIESES SCHREIBEN BEFINDET SICH UNTER DOWNLOADS/KSK), in dem diese sich zu zwei noch zu klärenden Punkten, deretwegen Anfang Juni auch das Gespräch mit der KSK stattgefunden hat, nun schriftlich geäußert hat. 

Für Fotografen ist die Antwort erfreulich (für Visagisten und Stylisten muss erst ab Beginn des Jahres 2006 Künstlersozialabgabe gezahlt werden), für die Repräsentanten und sonstige Künstlervermittler ist die Antwort allerdings sehr unerfreulich (in den schon so häufig angesprochenen Fällen mit Auslandsbezug bleibt die KSK bei ihrer bisher vertretenen Auffassung, wonach in einem solchen Fall der Vermittler Künstlersozialabgabe zahlen muss).

Es bleibt also zu überlegen, ob und was gegen die Auffassung der KSK unternommen werden kann. Herr Dr. Maaßen regte an, möglicherweise beim für das Künstlersozialversicherungsgesetz zuständigen Ministerium vorstellig zu werden. Sicherlich wäre es auch möglich, im Falle der Festsetzung von Künstlersozialabgabe bei einem solchen Fall mit Auslandsbezug gegen den gegenüber dem Repräsentanten erlassenen Feststellungsbescheid der KSK vorzugehen und dann im Wege eines gerichtlichen Verfahrens klären zu lassen, ob die Regelung des KSVG gegen europarechtliche Grundsätze (Gleichbehandlungsgrundsatz) verstößt.

In der Anlage füge ich das Schreiben der KSK, das an Herrn Dr. Maaßen gerichtet ist, bei. Wir sollten in den nächsten Wochen überlegen, welche Strategie hier eingeschlagen werden sollte. Hierzu werde ich mich dann auch noch einmal direkt mit dem Vorstand in Verbindung setzen.

Mit besten Grüßen

Andreas Maier 
Rechtsanwalt

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