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Aus aktuellem Anlaß weist Rechtsanwalt Maier darauf hin, daß bei kurzfristigen, meist mündlich durchgegebenen Ergänzungen und Änderungen eines Fotoshootings bzw. eines Illustrationsauftrages die Änderungen und Ergänzungen schriftlich, entweder durch den Künstler selbst oder seine Repräsentantin bestätigt werden sollten.
Auch wenn dies aufgrund der zeitlichen Abläufe häufig nur schwer möglich ist, ist aus Beweisgründen ein solches Vorgehen überaus ratsam.
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