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In dem aktuellen Fall es darum, daß die neue Repräsentantin eines Fotografen sich um die Einholung von Rechten für die Verlängerung einer Anzeigenkampagne, insbesondere auch in Hinblick auf die Modell-Rechte, kümmern sollte. 

In diesem Zusammenhang ist es von großer Bedeutung, daß sich die Repräsentantin eine sog. Freistellungserklärung unterzeichnen läßt, in der klar und deut¬lich geregelt ist, daß sie in keiner Weise für den juristisch einwandfreien Erwerb der Rechte haften kann. Eine solche schriftliche Vereinbarung sollte deshalb erfolgen, da die Repräsentantin ja auch bei dem ursprünglichen Auftrag nicht mitgewirkt hat und sich von daher nicht in die Gefahr begeben darf, wegen möglicherweise nicht ausreichend eingeholter Rechte dann plötzlich in die Haftung durch Dritte genommen zu werden.

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