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Liebe Mitglieder des RFI, 
nachdem ich nun mit dem Verband der deutschen Schauspielagenturen, dem Verband der Agenturen (die Mitglieder dieses Verbandes sind Schauspielagenturen, aber auch Agenturen für Drehbuchautoren und Regisseure), dem Verband der Modellagenturen und dem Zentralverband deutscher Handelsvertreter bzw. deren anwaltlicher Vertreter gesprochen habe, möchte ich Ihnen als Zwischenergebnis mitteilen, dass keiner der Verbände interessiert daran ist, sich an einem Gutachten im Hinblick auf die Frage der Anwendung des Rechtsberatungsgesetzes auf die berufliche Tätigkeit von Agenten/Repräsentanten zu beteiligen. Dies gilt auch für die Mitglieder des BAVUS e. V., der ja am vergangenen Freitag seine Mitgliederversammlung hatte.

Als Grund wurde immer wieder angegeben, dass man keine „schlafenden Hunde“ wecken wolle, dass aber auch keiner der Verbandsanwälte Kenntnis über eine juristische Auseinandersetzung zu diesem Komplex habe. Vielmehr gehen auch die Verbandsanwälte davon aus, dass es sich sowohl bei der Beratung im Hinblick auf den Abschluss von Verträgen, als auch bei dem Inkasso um erlaubte Tätigkeiten handelt, jedenfalls dann, wenn die Tätigkeit der Repräsentanten unter das Handelsvertreterrecht fällt.

Sofern aber ein Gutachten, das ja auch erhebliche Kosten verursachte, erstellt werden würde, sollte es natürlich auch veröffentlicht werden und genau damit würde man dann eine „Öffentlichkeit“ schaffen, die aus Sicht der Verbände auf jeden Fall contraproduktiv sei, da dadurch dann möglicherweise Begehrlichkeiten geweckt würden, die eine Flut von Auseinandersetzungen auslösen könnten.

Ich kann den Verbänden in diesem Zusammenhang nur beipflichten. Man würde der ganzen Angelegenheit, die ja bisher nichts anderes als die Auffassung eines Gutachters ist, auch aus meiner Sicht eine zu große Bedeutung beimessen, ohne dass ein Nutzen für die Mitglieder des RFI zu erkennen ist, da ein vom RFI erstelltes Gutachten ja ebenfalls nur ein Parteigutachten wäre und in einem Rechtsstreit keine Bedeutung hätte.

Ich möchte daher, wie ich es ja auch bereits in der Vergangenheit getan habe, dem RFI noch einmal raten, ein solches Gutachten nicht erstellen zu lassen.

Und ein Gutachten anfertigen zu lassen, ohne es zu veröffentlichen, halte ich allein aufgrund der nicht unerheblichen Kosten, die für die Erstellung eines solchen Gutachtens zu zahlen wären, ebenfalls nicht für sinnvoll.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass ich auch öffentliche Auseinandersetzungen z. B. in Form von Podiumsdiskussionen mit Herrn Maaßen zu diesem Thema nicht für ratsam und angebracht halte.

Gleichzeitig sollte sich der RFI insbesondere im Hinblick auf das Inkasso erkundigen, mit welchen Kosten z. B. die Inkassotätigkeit durch entsprechende bereits bestehende Inkasso-Firmen verbunden wäre.

Mit freundlichen Grüßen Andreas Maier Rechtsanwalt

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