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Insbesondere zu der Bevollmächtigung ist zu sagen, daß sie in den Kostenvoranschlägen und der Auftragsbestätigung durch Fettdruck oder zumindest durch eine andere Schrifttype gekennzeichnet werden muß. Am besten wäre es jedoch, die Vollmacht auf einem gesonderten Bogen dem Auftraggeber zusammen mit dem Kostenvoranschlag und der Auftragsbestätigung mitzuschicken und sich unterschreiben zu lassen. Gerade bei doch so weitgehenden Bevollmächtigungen ist es vor dem Hintergrund der Klarheit besser, dies zu tun.

Zusätzlich sollten die Mitglieder des RFI bzw. die von ihnen vertretenen Fotografen erneut darauf hingewiesen werden, daß die Rechnung der Visagisten und Stylisten auf den Namen des Auftraggebers ausgestellt wird. Hierzu hatte ich ja auch schon vielfach aufgefordert.

Ein Problem kann es allerdings dann wieder geben, wenn die Zahlung über den Fotografen erfolgt. Dann hätten wir erneut das Problem des Inkassos, worauf ich ja auch bereits auf der letzten Mitgliederversammlung und danach im Hinblick auf das Rechtsberatungsgesetz und die Tätigkeit der Repräsentanten hingewiesen habe.

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