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Einem Fotografen steht nicht automatisch das Recht zu, seine Fotografien in Form von Eigenwerbung auf seine Internetseite oder in sonstigen Publikationen zu veröffentlichen. Er muss entweder mit seinem Auftraggeber, dem er Nutzungsrechte übertragen hat oder im Falle das auch Personen auf den Fotos abgelichtet sind, mit diesen Personen (seien es nun Models oder Passanten) eine (am besten schriftliche) Vereinbarung treffen, nach der er auch berechtigt ist, entsprechende Fotografien als Eigenwerbung zu veröffentlichen.

 

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