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Hierbei ging es darum, dass eine große Agentur einen Fotografen mit der Erstellung mehrerer Fotografien beauftragt und dem Auftrag gleichzeitig Allgemeine Vertragsbedingungen beigefügt hat. In den Allgemeinen Vertragsbedingungen waren einige Punkte enthalten, die so nicht akzeptiert werden sollten. Im Einzelnen:

1. 
Auf keinen Fall sollte ein Künstler dafür einzustehen haben, dass die von ihm erbrachte Leistung bzw. das von ihm erbrachte Werk nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstößt. Diese Frage eines möglichen Wettbewerbsverstoßes sollte ausschließlich durch die Agentur geprüft werden.

2. 
Ferner enthielten auch diese AGB wieder eine Klausel, ähnlich wie bereits in dem in der letzten Woche geschilderten Fall, wonach auch bei Nichtgefallen der Werke die Abnahme verweigert werden kann. Auch dies ist nicht akzeptabel.

3. 
Außerdem enthielten die AGB eine Klausel, wonach die Agentur ohne zur Zahlung eines Honorars oder von Fremdkosten verpflichtet zu sein, von dem Auftrag zurücktreten kann, wenn z. B. der Kunde der Agentur den Auftrag zurückzieht oder der Etat wegfällt. Dies ist ebenfalls nicht hinzunehmen!

4. 
Auch sollte eine Klausel, wonach bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen 3 % Skonto und innerhalb von 30 Tagen 2 % gewährt wird, nicht akzeptiert werden.

Viele der zuvor genannten Klauseln werden allerdings nicht Vertragsgegenstand, wenn der Fotograf/der Illustrator die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen seinem Angebot beilegt. Dann gäbe es, wie ich ja bereits in früheren Fällen ausgeführt habe, sich widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen mit der Folge, dass die allgemeinen gesetzlichen Regelungen Gültigkeit haben, die im Zweifelsfalls immer für den Künstler günstiger sind, als die Geschäftsbedingungen einer Agentur. Daher noch einmal mein Rat: Jedem Angebot sollten die Vertragsbedingungen der Künstler beigefügt werden.

Da in den meisten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehr weitgehende urheberrechtliche Nutzungsrechte übertragen werden, d. h. die Nutzung häufig inhaltlich, örtlich und zeitlich unbegrenzt erfolgen soll, darf ich erneut und immer wieder darauf hinweisen, dass in dem konkret erteilten Auftrag sehr genau und detailliert der Auftrag räumlich und zeitlich sowie inhaltlich beschrieben werden sollte.

Sofern hierzu noch Fragen bestehen, bitte ich um eine entsprechende Mitteilung:

Im Übrigen wäre ich sehr daran interessiert zu erfahren, ob auch andere Repräsentanten solche oder ähnliche Allgemeine Geschäftsbedingungen vorgelegt bekommen.

Beste Grüße

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