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Lieber Kai Tietz, 
liebe Mitglieder des RFI,

ich habe gestern aus Ihrem Kreise folgende Frage gestellt bekommen:

Spielt es für die Höhe der vom Auftraggeber zu zahlenden KSK-Abgabe eine Rolle, ob der Künstler eine Gesamtrechnung an seinen Auftraggeber inkl. aller Nebenkosten stellt, ohne sie gesondert auszuweisen, oder ist es für den Auftraggeber finanziell besser, wenn diese Rechnungen (Künstlerhonorare, Nebenkosten) getrennt werden? Und ist für diese Frage zu unterscheiden, ob der Auftraggeber vertraglich direkt mit dem Künstler verbunden ist oder als Auftragnehmer eine juristische Person (z.B. eine GmbH) fungiert?

Die Antwort ist eindeutig.

1. Sofern ein Künstler als Einzelperson oder Personengemeinschaft, nicht aber als juristische Person, agiert und beauftragt wird, spielt es eine ganz erhebliche Rolle für die vom Auftraggeber zu zahlende KSK-Abgabe, ob der Künstler seinem Auftraggeber eine Gesamtrechnung inkl. aller Nebenkosten stellt. Der Auftraggeber hat dann nämlich weitestgehend auf den gesamten Rechnungsbetrag (Reisekosten und Verpflegungskosten dürfen z.B. abgezogen werden), seine KSK-Abgabe zu leisten.

2. Sofern die Rechnung an den Auftraggeber nicht vom Künstler selbst, sondern aufgrund entsprechender vertraglicher Beziehungen von einer juristischen Person als Auftragnehmer gestellt wird – juristische Person ist z. B. eine GmbH –, fällt auf Seiten des Auftraggebers keine KSK-Abgabe an. Es ist für den Auftraggeber in dieser Konstellation also ohne Bedeutung, ob dieser Auftragnehmer eine Gesamtrechnung oder eine aufgeschlüsselte Rechnung ausstellt.

3. Wichtig für die beauftragte GmbH im Zusammenhang mit der von ihr zu zahlenden KSK-Abgabe (die GmbH hat den Künstler im eigenen Namen verpflichtet und muss daher die KSK Abgabe selbst erbringen), ist allerdings, dass im Verhältnis zwischen ihr und dem Künstler/den Künstlern deutlich zwischen den reinen Produktionsleistungen und den künstlerischen Leistungen unterschieden wird. Diese Kosten bzw. Leistungen müssen der GmbH entsprechend getrennt in Rechnung gestellt werden, um auf ihrer Seite die KSK-Abgabe so niedrig wie möglich zu halten.

Sofern Sie hierzu noch Fragen haben, lassen Sie es mich bitte wissen.

Beste Grüße

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