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Liebe Frau Hinrichs, 
lieber Vorstand des RFI,

ich hatte jetzt noch einmal Gelegenheit, mit Herrn Maaßen zu sprechen, der mir von seinem Gespräch mit Herrn Fritz von der KSK berichtete. 

In diesem Gespräch zwischen Herrn Maaßen und der KSK hat sich nun offenbar herausgestellt, daß die KSK vor ca. 8 Jahren ein internes Arbeitspapier für Betriebsprüfungen erstellt hat, in dem davon gesprochen wird, daß Visagisten und Stylisten nach Auffassung der KSK keine Künstler sind.

Auf diesen Umstand hat Rechtsanwalt Maaßen in einem Fachbuch, das 2001 in der  3. Auflage erschienen ist, mehrfach und insbesondere auch in den beiden Vorauflagen hingewiesen.

Nach Auskunft von Herrn Fritz könne man aufgrund dieses Arbeitspapiers und der Veröffentlichung in dem Buch von Herrn Maaßen wohl davon ausgehen, daß ein Vertrauenstatbestand im Hinblick auf Visagisten und Stylisten und deren Status gegenüber der KSK bestehe und aus diesem Grunde wohl auch keine rückwirkenden Forderungen gegenüber den Fotografen für die letzten vier Jahre vor dem 01.01.2005 durch die KSK gestellt werden würden.

Allerdings ist dies bisher nur die interne Auffassung dieses einen Mitarbeiters. Eine endgültige Entscheidung wird die KSK erst Anfang Dezember treffen.

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