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Unberechtigte Nutzung von Fotografien online

Muster-Vorlage Anschreiben RFI-Repräsentanten an Urheberrechtsverletzer

(Stand: 31.01.2013)

Vorabanmerkungen:

  1. Sie sollten, wenn eine unberechtigte Nutzung festgestellt wird, vorab mit Ihren FotografInnen klären, ob Sie als Repräsentanten

a)                 immer und jederzeit, d.h. ohne Rücksprache,

b)                 nur nach vorheriger Information der Fotografen (dann aber eigenständig)

c)                 nur nach vorheriger Information und ausdrücklicher Zustimmung der Fotografen

d)                 nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. gewerbliche Nutzer oder Verwendung einer bestimmten Anzahl von Fotografien)

tätig werden können.

Soweit sich nicht bereits aus Ihrem (Repräsentanten-)Vertrag mit den FotografInnen etwas dazu ergibt, dass Sie unberechtigte Nutzungen verfolgen dürfen, sollte das mit einer kleinen Zusatzvereinbarung geklärt werden.

Das gilt natürlich auch für die Frage, ob Sie überhaupt verpflichtet sind oder es gewünscht ist, dass Sie solche Verletzungen auf(zu)spüren, z.B. durch Verwendung von „Bildersuche“ und/oder Einschaltung entsprechender Unternehmen, wobei Sie hier auch klären sollten, ob Ihre übliche Provision anfällt oder eine andere Art der Vergütung.

  1. Wenn Sie und/oder einer Ihrer FotografInnen Kenntnis von einer unberechtigten Nutzung erlangt, sollte folgendes berücksichtigt werden:

a)    Von dieser Nutzung solle eine Dokumentation zu Beweiszwecken gemacht werden. Dies sollt idealerweise durch Screenshots, Ausdrucke u. ä. geschehen, auf denen der Zeitpunkt des Ausdruckes ersichtlich ist.

Wenn das nicht möglich ist, sollte eine Notiz gemacht werden, von demjenigen, der die unberechtigte Nutzung dokumentiert.

b)    Es sollte geprüft werde, ob die Fotografie bzw. die Fotografien auf der jeweiligen Internetseite nur auf einer Seite oder auf z.B. der Haupt- und Unterseiten genutzt werden. Auch dies sollte dokumentiert werden.

c)    Ferner sollte das Impressum dokumentiert bzw. ausgedruckt werden. Gibt es dies nicht, sollte geprüft werden, ob sich aus anderen Inhalten ergibt, wer für die Internetseite verantwortlich ist.

d)    Wenn möglich, sollten die Bilddaten wie Pixelgröße dokumentiert werden.

  1. Für den Anspruch auf Unterlassung denken Sie bitte immer daran, dass dieser im Wege des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, d. h. in einem sehr schnellen gerichtlichen Verfahren, nur innerhalb von ca. 4-6 Wochen seit erstmaliger Kenntnisnahme von der Rechtsverletzung durchgesetzt werden kann. Danach ist nur noch eine eher zeit- und kostenaufwändige Klage möglich.

Es kommt bei dieser Frist nicht darauf an, seit wann/wie lange die Fotografie schon unberechtigt genutzt wurde.

Bitte denken Sie auch daran, wenn Sie das Musterschreiben verwenden, dies möglichst schnell nach erstmaliger Kenntnis von der Rechtsverletzung zu tun. Im Übrigen sollte dann auch nicht allzu lange auf eine Reaktion gewartet werden und insbesondere aufgrund der vorstehend genannten Frist für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Angelegenheit bei ausbleibender Reaktion und/oder nicht genügender und/oder ablehnender Reaktion einem Rechtsanwalt zu übergeben.

  1. Mit dem nachstehenden Musterschreiben kann nur dann sinnvollerweise eine Rechnung für die unberechtigte Nutzung in der Vergangenheit gestellt werden, wenn bereits vollständig klar ist, in welchem Umfang und wie konkret die Fotografie genutzt wurde, d.h. wie lange und ob nur auf einer Internetseite oder z.B. auch in Prospekten, Anzeigen etc. Der Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung kann sich durchaus aus einer Internetseite ergeben, z. B. wenn in einem Blog oder in Pressemitteilungen das Datum der Veröffentlichung mitgenannt ist. Auch dies sollte dann dokumentiert werden.

Anderenfalls ist aber immer dazu zu raten, zunächst eine Auskunft über die tatsächliche Nutzung zu fordern. Sonst besteht das Risiko, dass „ins Blaue hinein“ eine Nutzung unterstellt und eine entsprechende Rechnung ausgestellt wird, die dann doch wieder nur korrigiert und/oder storniert werden muss.

  1. In diesem Zusammenhang erlauben wir uns den Hinweis, dass die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen an Fotografien üblicherweise nur für deutsche Internetseiten vor deutschen Gerichten durchsetzbar ist.

Hinsichtlich ausländischer Seiten ist eine Durchsetzung in Deutschland allenfalls dann möglich, wenn die Seite sich durch sprachliche Gestaltung oder sonstige Merkmale explizit an den deutschen Markt richtet.

  1. Wenn schon kein Impressum vorhanden ist und sich auch sonst der Betreiber der Seite nicht feststellen lässt (z.B. über die Domain-Registrierstellen), dann wird es in der Praxis sehr schwer, einen Anspruchsgegner auszumachen, an den das Schreiben geschickt und von dem eine Zahlung verlangt werden kann. Dann sollte abgewogen werden, ob sich der Aufwand einer Verfolgung überhaupt lohnt.
  2. Das nachstehende Musterschreiben kann nicht alle Umstände des Einzelfalls abdecken. Insofern ist es in der Tat nur als Musterschreiben zu verstehen, das individuell anzupassen ist.

Rechtsanwälte Alexander Unverzagt und Claudia Gips / 31.01.2013

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Musterschreiben für Repräsentanten

Hinweise:

  1. Um zu vermeiden, dass die Gegenseite einwendet, der Repräsentant solle erste einmal seine Vertretungsbefugnis nachweisen, sollte man möglichst diesem Schreiben schon eine Vollmacht  beifügen.
  2. Zu ergänzende Stellen sind gelb unterlegt. Diese müssen individuell angepasst werden.
  3. Blau unterlegte Anmerkungen sind zu streichen.
  4. Aus Beweis- und Schnelligkeitsgründen sollte ein solches Schreiben (vorab) per E-Mail oder Fax versandt werden.

 

 

 

Empfänger

 

 

Per E-Mail / Fax:

 

Datum

 

 

Unberechtigte Nutzung der Fotografie(n) des Fotografen/der Fotografin  … auf www……

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, (Anmerkung: hier üblicherweise den Impressumsverantwortlichen, wie z. B. den Geschäftsführer eine GmbH angeben)

 

in vorbezeichneter Angelegenheit hat die/der von uns vertretene Fotograf/in … Kenntnis davon erlangt, dass auf der Internetseite Ihrer Gesellschaft, für die Sie nach dem Impressum verantwortlich sind, folgende Urheberechtsverletzung(en) begangen wird/werden:

 

  1. Auf der Internetseite www…. (Anmerkung: Hier sollte die korrekte Domain bzw. sogar schon die gesamte URL eingegeben werden.) wird/werden auf folgender/folgenden Seite(n) (Anmerkung: Jeweils die Seiten benennen, ob es sich z. B. um die Startseite oder eine oder mehrere Unterseiten) die nachstehende(n) Fotografie(n)

 

(Anmerkung: Hier sollten dann die Fotografien kleinformatig abgebildet werden)

 

ohne Zustimmung der/des Fotografin/Fotografen genutzt.

 

  1. (Ggf., wenn es zutrifft: An dieser/n Fotografie(n) fehlt im Übrigen die Nennung der/des Fotografin/Fotografen.)

 

  1. Eine Nutzung dieser Fotografie(n) ist nur gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenz zulässig.

 

Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand wurde(n) die Fotografie(n) in einem Umfang genutzt, der eine Lizenz in Höhe von … € netto begründen würde.

 

  1. Wir haben Sie hiermit namens und in Vollmacht der/des Fotografin/Fotografen aufzufordern, bis zum

 

(Anmerkung: das sollte eine Frist von nicht mehr als 5 Werktagen sein und am besten ein konkretes Datum angeben)

 

mitzuteilen, in welcher Form und wie lange die Fotografie(n) durch Ihre Gesellschaft sowie durch wen sie ggf. noch genutzt und/oder ggf. an Dritte weitergegeben wurde(n).

 

Unser(e) Fotograf(in) behält sich vor, aufgrund Ihrer Auskunft eine entsprechende Lizenz geltend zu machen.

 

  1. Unser(e) Fotograf(in) ist grundsätzlich bereit, Ihnen gegen eine angemessene Lizenzgebühr eine Nutzung auch für die Zukunft zu ermöglichen.

 

Insofern bitten wir um Mitteilung bis zum

(Anmerkung: Auch das sollte eine Frist von nicht mehr als 5 Werktagen sein, d.h. dieselbe wie oben sein.)

 

schriftlich, inwieweit eine weitere Nutzung der Fotografie gewünscht ist. Wir würden Ihnen dann ein entsprechendes Angebot unterbreiten – das jedoch nicht von der Zahlung für die Nutzung in der Vergangenheit entbindet. 

 

  1. Sollten wir von Ihnen innerhalb der vorstehend genannten Frist keine Rückmeldung erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie an einer einvernehmlichen Lösung nicht interessiert sind. (Ggf. streichen:) Sollte das der Fall sein, werden wir die Angelegenheit einem Anwalt übergeben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

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