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Lieber Kai,
liebe Mitglieder des RFI,
aus gegebenem Anlass möchte ich heute wieder über einen „Fall“ berichten, der offenbar immer wieder vorkommt.
In der konkreten Angelegenheit ging es darum, dass eine Repräsentantin für ihren Künstler Vertragsbedingungen zugeschickt bekommen hat, in denen zunächst allgemein davon gesprochen wird, dass sämtliche Nutzungsrechte räumlich, zeitlich und auch inhaltlich unbeschränkt übertragen werden.
Etwas später folgt dann ein Passus, in dem für die Nutzung bestimmte Medien genannt werden, über die bzw. in denen die Nutzung erfolgen soll.
Betrachtet man die jeweiligen Formulierungen, so widersprechen sie sich inhaltlich.
Auch wenn ich der Auffassung bin, dass die einschränkenden Nutzungen hier der allgemeinen Formulierung über die uneingeschränkten Nutzungsrechte vorgehen, sollte es, um hier nicht möglicherweise in eine Diskussion über die Auslegung des Vertragstextes einsteigen zu müssen, statt „inhaltlich unbegrenztes“ heißen:
„… inhaltlich, wie nachfolgend beschrieben begrenzt, …“
Die weiteren in solchen Verträgen häufig enthaltenen Formulierungen „ausschließliches, übertragbares, unwiderrufliches“ Nutzungsrecht, sind jeweils Verhandlungssache, spielen aber für die hier in Rede stehende Vertragsklausel keine Rolle.
Noch ein Hinweis:
Im Einzelnen bedeutet „ausschließlich“, dass keinem anderen Nutzungsrechte eingeräumt werden dürfen. Hier könnte es allerdings ratsam sein, dem Künstler ausdrücklich das Recht vorzubehalten, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu nutzen.
Im Übrigen ist mir noch aufgefallen, dass, obwohl in Ziffer (1) zu § 3 erwähnt, eine zeitliche Begrenzung der Nutzungsrechte in den Passagen nicht enthalten ist. Dies sollte ggf. noch unter Ziffer (2) oder in einer neuen Ziffer (3) aufgenommen werden.
Es bleibt also wiederum festzuhalten:
Bitte immer sorgfältig die Klauseln prüfen, die sich mit der Übertragung von Nutzungsrechten befassen, damit hier nicht „aus Versehen“ Rechte übertragen werden, für die es finanziell keine ausreichende Gegenleistung gibt!!!!!!!
Sofern es hierzu noch Fragen gibt, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis.
Mit vielen Grüßen
Andreas Maier