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Eine Mannheimer Werbeagentur hat für den Kunden Birkel bei einer Hamburger Bildagentur vier Fotos „angefragt“, auf denen ein Mädchen zu sehen ist, das mit den Händen Spaghettis ißt. Gleichzeitig wurde auch der Preis für die Nutzungsrechte angefragt. 

Letztendlich wurde diese Bildserie aber nicht von der Werbeagentur eingekauft, sondern, wie sich inzwischen herausgestellt hat, die Szene nachgestellt und als 18/1 Plakat veröffentlicht. Sowohl die vier Originalfotos, als auch das nachgestellte Foto sind als Anlage beigefügt.

Die Repräsentantin des Fotografen der vier Einzelfotos hat mich nun um eine Einschätzung gebeten, ob man gegen die Veröffentlichung der Birkel-Werbung etwas unternehmen könne.

Es handelt sich, wenn man sich die Fotos anguckt, um einen Grenzfall. Die Bildidee ist sicherlich „geklaut“ worden. Allerdings ist die Bildidee und deren Umsetzung, wenn auch schön fotografiert, aus urheberrechtlicher Sicht sicherlich nicht als besonders außergewöhnlich zu bezeichnen.

Im Ergebnis bedeutet dies folgendes: Für den Fall, daß eine Bildidee als inspirierende Vorlage verwendet wird, muß von einer „durchschnittlich komponierten“ Bildvorlage nicht in so sehr erheblichem Maße abgewichen werden, um aus dem Plagiatsvorwurf herauszukommen.

Bei den Bildern gibt es sicherlich deutlich Ähnlichkeiten, aber eben mehr im Hinblick auf die Bildidee, als im Hinblick auf die tatsächliche Umsetzung selbst. Dies wiederum reicht meines Erachtens aber nicht, um mit Sicherheit von einer urheberrechtlich verbotenen Bearbeitung sprechen zu können.

Ich habe die Repräsentantin auf die bestehenden Risiken im Hinblick auf ein Vorgehen gegenüber der Werbeagentur bzw. der Firma Birkel hingewiesen. Die Repräsentantin hat aber auch außergerichtlich versucht, eine Lizenzzahlung von der Werbeagentur zu erreichen, und wie sie mir sagte, stehen die Chancen im Moment hierfür gar nicht schlecht.

Ich wäre sehr an einem Feedback interessiert und möchte alle Mitglieder des RFI bitten, mich wissen zu lassen, wie sie diesen Fall beurteilen, ob also aus ihrer Sicht ein verbotenes Plagiat vorliegt.

Mit besten Grüßen

Andreas Maier 
Rechtsanwalt

Senfft Kersten Nabert & Maier 
Rechtsanwälte 
Schlüterstraße 6 
20146 Hamburg 
Tel.: +49 40 450 24 1-0 
Fax.: +49 40 450 24 1-41

 

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