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Rechtsarchiv

C – Aufträge von Kunden – Formulierung für den Verweis auf die AGB des vertretenen Künstlers auf KVA und Auftragsbestätigung

Wenn auf Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Auftragsbestätigung bzw. auch in dem Angebot hingewiesen wird, sollte nicht der Satz „Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.“ aufgenommen werden, sondern es sollten sich folgende Formulierungen in dem Kostenvoranschlag finden, die auch alternativ verwendet werden können:
– „Es gelten die Ihnen mit diesem Kostenvoranschlag/Angebot beigefügten Geschäftsbedingungen des von uns vertretenen Fotografen/Illustrators.“
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