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Rechtsarchiv

Erfüllungsort und Gerichtstand

Sofern Repräsentanten in ihren Verträgen mit Künstlern als Erfüllungsort und Gerichtsstand den Sitz des Repräsentanten festgelegt haben, ist dies auch zulässig, wenn der Künstler im Ausland lebt und dort seinen ständigen Geschäfts- und Wohnsitz hat.