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Rechtsarchiv

Fotoveröffentlichung von Gebäuden und Innenräumen

Sofern auf einem Foto ein Gebäude bzw. der Innenraum eines Gebäudes (im vorliegenden Fall handelte es sich um den Innenraum eines Theaters) zu erkennen ist, muss die Einwilligung des Gebäudeeigentümers vor einer Veröffentlichung des Fotos eingeholt werden.