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Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre, möchte ich für den Vertragspassus, der sich mit der Zahlung von Provisionen für die Vermittlungstätigkeit und auch mit weiteren Zahlungen nach Beendigung der vertraglichen Zusammenarbeit in Hinblick auf Folgeaufträge beschäftigt, folgende geänderte Klauseln vorschlagen, die noch klarer die dem Repräsentanten zustehende Provision unter konkreter Nennung der Bezugsgröße, d. h. der einzelnen Honorare des Fotografen, wie z. B. Tages-, Vorbereitungs-, Casting-, Eigen-, Stylinghonorare festschreibt:

„1. Für die Vermittlungstätigkeit gemäß §§ 1 und 2 dieses Vertrages erhält der Repräsentant vom Fotografen/Illustrator ein Honorar in Höhe von 25% zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf sämtliche Tages-, Vorbereitungs-, Casting-, Eigen-, Styling-Honorare (ausschließlich Mehrwertsteuer) sowie 50% auf sämtliche Copyright-Honorare, die der Fotograf/Illustrator für die den Gegenstand dieses Vertrages betreffenden Leistungen und Rechte-Übertragungen des Fotografen/Illustrators an seine Vertragspartner stellt bzw. stellen lässt.

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