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Durchsicht und rechtliche Prüfung eines Schreibens der Firma Oui Gruppe GmbH & Co. KG an eine Repräsentantin zu Fragen der Künstlersozialkasse.

In diesem Schreiben hat die Firma Oui ausgeführt, dass die Abgaben nach Maßgabe des Künstlersozialversicherungsgesetzes zwar letztendlich von der Firma getragen werden müssten, führen in dem Schreiben aber gleichzeitig aus, dass die Repräsentantin verpflichtet sein soll, die entsprechenden Meldungen an die KSK vorzunehmen und die Kosten dafür dann der Firma Oui weiterzubelasten.

Die Antwort auf dieses Ansinnen ist ganz eindeutig: Eine Repräsentantin sollte auf keinen Fall so verfahren, da damit letztlich auf Seiten der Repräsentantin eine Abgabepflicht statuiert werden würde, die sowohl was die Meldung als auch die Zahlung angeht, ganz eindeutig bei einem Auftraggeber, wie der der Firma Oui, liegt.


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