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Zur Frage von der Übertragung von Nutzungsrechten an Quelldaten: 
Bei der Gestaltung von Internetauftritten sollte im Hinblick auf die vertragliche Vereinbarung mit dem Programmierer unbedingt darauf geachtet werden, dass auch Quelldaten übertragen werden.

Enthält eine Vereinbarung keinen Hinweis darauf, ist von einer Übertragung der Quelldaten nur für den Fall auszugehen, dass es sich tatsächlich um ein sehr hohes Honorar handelt. In allen übrigen Fällen ist das Recht zur Bearbeitung, Veränderung und sonstigen Umgestaltung nicht automatisch mit eingeräumt.

Allerdings muss sichergestellt sein, dass, auch wenn Quelldaten nicht übertragen werden, der Internetauftritt in der beabsichtigten Weise genutzt werden kann, dass z. B. jeweils inhaltliche Aktualisierungen im Internet vorgenommen werden können, ohne hierfür jedes mal wieder neue Nutzungsentgelte an den Programmierer zu entrichten. Es muss demnach z. B. möglich sein, Fotografien oder Illustrationen ebenso wie Namen und sonstige Daten auszutauschen, ohne dem Programmierer hierfür noch einmal ein Honorar zahlen zu müssen.

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