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Hat ein Künstler Anspruch auf Zahlung von Nutzungshonoraren in Hinblick auf die Einräumung von Rechten für die Nutzung einer Fotografie/ Illustration in z.B. 10 Ländern, wenn später dann tatsächlich nur eine Nutzung in 5 Ländern erfolgt?

Letztlich hängt auch dies wieder von der getroffenen Vereinbarung ab. Es sollte also unbedingt darauf geachtet werden, dass bei einer solchen Nutzungsvereinbarung eine Bezahlung für Rechte zur Nutzung in allen Ländern vorgesehen ist, unabhängig davon, inwieweit eine Nutzung dann tatsächlich auch durch den Auftraggeber erfolgt.

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