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Darf ein Fotograf, der Rechte an einem Foto zur Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift verkauft hat, ohne dabei genau zu definieren, für welche Dauer und in welchem Umfang diese Nutzungsrechte von dem Unternehmen erworben werden, noch einmal ein Nutzungshonorar verlangen, wenn die Fachzeitschrift eingestellt wurde und das Foto jetzt in einer anderen Zeitschrift desselben Verlages veröffentlicht werden soll?

Hier ergibt sich aus den Umständen des nicht exklusiven Rechteverkaufs für eine Veröffentlichung des Fotos in einer konkreten Fachzeitschrift, dass damit wohl auch die Nutzungsrechte nur für eine Veröffentlichung in dieser Fachzeitschrift übertragen worden sind.

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