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In einem Fall, in dem Rechtsanwalt Maier für einen Berliner Fotografen tätig war, ging es darum, daß ein italienischer Verlag 2 Fotografien dieses Fotografen, die zuvor in einem Fotobuch beim Taschen Verlag veröffentlicht waren, als Cover für zwei Bücher in Italien benutzt hatte, ohne zuvor die Rechte einzuholen. Gegenüber dem Verlag sind zunächst Unterlassungsansprüche angedroht worden, was im Ergebnis dazu geführt hätte, daß die Bücher hätten vernichtet werden müssen. Vor diesem Hintergrund ist dann im Ergebnis ein vom Finanziellen her sehr günstiger Vergleich zustande gekommen, da der Verlag natürlich eine drohende Nicht-auslieferung der Bücher verhindern wollte. Im Einzelfall muß aber auch hier, wie in jedem anderen urheberrechtlichen Streitfall, ein Schaden konkret nachgewiesen werden, wenn man verhindern will, daß die Bedingungen der Mittelstandsvereinigung Fotomarketing oder der VG Bild-Kunst im Hinblick auf die Höhe der Lizenz herangezogen werden. Die dort genannten Gebühren sind nämlich in den meisten Fällen überaus gering und damit für die Künstler häufig sehr unbefriedigend.

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