Home
Menu Menu

Mitgliederbereich

Login

Liebe Mitglieder des RFI,

es ist nun tatsächlich etwas gelungen, was ja kaum noch zu erwarten gewesen ist: 

Die Deutsche Rentenversicherung hat sich schriftlich zu der Problematik von Zahlungen an Visagisten und Stylisten im Zusammenhang mit der Frage, ab wann solche Zahlungen der KSK-Abgabepflicht unterliegen, geäußert.

Ich hatte Mitte Juni mehrfach mit der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse über dieses Problem gesprochen, um hier endgültige Klarheit zu erhalten, da die Deutsche Rentenversicherung offenbar vorübergehend die Auffassung vertrat, die Visagisten- und Stylistenhonorare 5 Jahre rückwirkend als abgabepflichtige Honorare anzusehen.

Ich habe dann mit Datum vom 27. Juni 2008 ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung erhalten, aus dem sich ergibt, dass die Deutsche Rentenversicherung gegenüber allen Trägern der Deutschen Rentenversicherung in den jeweiligen Bundesländern die Empfehlung ausgesprochen hat, einen Vertrauensschutz zu gewähren. Dies bedeutet im Ergebnis, dass die Künstlersozialabgabe, was jetzt offiziell bestätigt worden ist, nur auf Entgelte zu zahlen ist, die ab 2006 an selbstständige Visagisten und Stylisten gezahlt wurden.

Das entsprechende Schreiben der Deutschen Rentenversicherung, das sich unter Ziffer 1. noch mit einer weiteren Frage beschäftigt hat, füge ich in der Anlage bei. (Das Schreiben befindet sich im Rechtsarchiv unter Downloads / KSK / Schreiben_Deutsche_Rentenversicherung.pdf)

Mit besten Grüßen

Andreas Maier 
Rechtsanwalt

]>

4 × zwei =