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VEREINBARUNG 

zwischen

…..

– im folgenden Fotograf/Illustrator genannt –

und

…..

– im folgenden Repräsentantin genannt –

1. Die Parteien dieser Vereinbarung kommen darin überein, dass die Repräsentantin im Namen und im Auftrag des Fotografen/Illustrators die Rechnungsstellungen gegenüber Auftraggebern vornehmen und bestehende Forderungen einziehen soll. Die Repräsentantin ist berechtigt, alle Gelder einzunehmen und wird den auf den Fotografen/Illustrator entfallenden Anteil nach Abzug ihrer Provisionsanteile unverzüglich an den Fotografen/Illustrator weiterleiten sowie eine Abrechnung vorlegen.

2. Die Repräsentantin ist ferner berechtigt, aber nicht verpflichtet, im Namen des Fotografen/Illustrators

– Maßnahmen zu treffen, die zur Wahrung von Fristen oder Abwendung von Rechtsnachteilen erforderlich sind; – den Fotografen/Illustrator außergerichtlich in sämtlichen Angelegenheiten der ordnungsgemäßen Abwicklung des Auftrags zu vertreten sowie Ansprüche hieraus geltend zu machen.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck und dem Wunsch der Parteien am nächsten kommt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der Repräsentantin.

(Ort)………………….., den

Unterschrift Fotograf/Illustrator

(Ort)………………….., den

Unterschrift Repräsentantin


19 + drei =