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Im Moment werden immer wieder Informationen über das Internet verbreitet, wonach für Werbefiguren bei einer sogenannten Testimonial-Werbung Künstlersozialabgabe zu zahlen ist.

Grundsätzlich ist es bisher so, daß für die Leistungen von Fotomodellen keine Künstlersozialabgabe zu zahlen ist, für Leistungen von Darstellern im Zusammenhang mit Werbespots aber sehr wohl, da sie als Darsteller in den von der Künstlersozialkasse als Künstler anerkannten Personenkreis fallen. Bei einem Werbespot erbringen sie nämlich darstellerische Leistungen, anders als dies bei Werbefotos der Fall ist.

Zur Zeit unterscheidet die Künstlersozialkasse also zwischen den Leistungen von Fotomodellen im Rahmen eines Werbeshootings (im allgemeinen wird eine Künstlereigenschaft im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes verneint) und den Leistungen von Personen, die im Rahmen von Werbespots tätig werden (im allgemeinen wird die Künstlereigenschaft im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes hier bejaht).

Letztlich hat die Entscheidung, ob für die Leistungen von Personen, die im Rahmen eines Werbespots eine darstellerische Leistung erbringen, eine Künstlersozialabgabe auf deren Honorare zu zahlen ist, aber nichts damit zu tun, ob es sich bei diesen Personen um berühmte Persönlichkeiten handelt (Testimonials) oder um Schauspieler oder um Laien-/ bzw. Profimodelle.

Im Zusammenhang mit der Testimonial-Werbung ist vielmehr von Bedeutung, dass solche bekannten Persönlichkeiten, solange es sich jedenfalls nicht um Schauspieler handelt, nicht wegen ihrer darstellerischen Fähigkeiten, sondern wegen ihrer Bekanntheit als Werbeträger engagiert werden. Im Fall der Klitschko-Brüder hat das Bundessozialgericht daher jetzt auch entschieden, dass Profisportler durch ihre Mitwirkung in Werbespots nicht zu Künstlern werden und eben, anders als die KSK dies einstuft, keine selbständige Tätigkeit im Bereich der darstellenden Kunst ausübten. Damit unterliegen die an die Klitschkos gezahlten Honorare auch nicht der KSK-Abgabepflicht.

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