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Prüfung und Stellungnahme zu der Frage, ob ein Fotograf und ein Fotomodell für die Verwendung eines Fotos, das vor einigen Jahren im Rahmen einer Kampagne als POS-Material verwendet worden ist, jetzt gegen den Auftraggeber, einen Tabakkonzern, oder gegen die Werbeagentur vorgehen können, da das Foto offenbar immer noch verwendet wird.

Hier war insbesondere zu prüfen, ob es ausreichend ist, wenn der Auftraggeber des Fotografen die von ihm belieferten Händler bei der ursprünglichen Verteilung des POS-Materials schriftlich darauf hingewiesen hat, dass die Verwendung des Materials nur zeitlich begrenzt erlaubt ist oder ob zur Sicherung der Rechte von Künstlern und Fotomodellen auch die Verpflichtung des Auftraggebers gehört, dafür zu sorgen, dass die Materialien nach Ablauf der Nutzungszeit aus den Geschäften entfernt werden.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass ein Gericht wahrscheinlich davon ausgehen wird, dass eine schriftliche Information ausreichend ist, um aus Sicht des Auftraggebers alles getan zu haben, eine Rechtsverletzung zu verhindern. Man wird wohl nicht verlangen können, dass in jedem konkreten Einzelfall überprüft wird, ob sich die Händler an die zeitlichen Vorgaben halten.

Wenn dies aber der Fall ist und eine entsprechende schriftliche Erklärung auch tatsächlich mit der Versendung der damaligen POS-Materialien verschickt wurde, wird das Modell bzw. der Fotograf auch keine Möglichkeit haben, mit Aussicht auf Erfolg gegen den Tabakkonzern vorzugehen.

Unbenommen sind aber hiervon natürlich Ansprüche gegen die konkreten Verletzer, das heißt gegen die Einzelhandelsgeschäfte selbst.

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