Home
Menu Menu

Mitgliederbereich

Login

Liebe Mitglieder,

kürzlich ist mir von einem Mitglied ein Fall geschildert worden, den ich zum Anlass nehme, noch einmal auf einen wichtigen Punkt beim Vertragsschluss hinzuweisen.

Und zwar hatte in diesem Fall das Mitglied an einen Kunden ein Angebot für eine Fotoproduktion unterbreitet, bei der lediglich beschränkte Rechte eingeräumt werden sollten. Diese Beschränkung der Rechte war im Angebot auch ausdrücklich aufgenommen worden. Es war also eigentlich alles so, wie es sein soll.

Nun hat jedoch der Kunde in seinem auf dem Angebot basierenden Auftragsbestätigung einige maßgebliche Parameter, darunter eben auch die Einräumung der Nutzungsrechte, verändert. Nach dem Wortlaut des auf das Angebot Bezug nehmenden Auftrags, sollten jetzt uneingeschränkte Nutzungsrechte übertragen werden.

Nun ist es zwar so, dass eine Annahmeerklärung eines schriftlichen Angebots, die Änderungen enthält, rechtlich betrachtet nicht als Annahme gilt und somit auch kein Vertrag zustande kommt. Die veränderte Annahmeerklärung gilt jedoch als neues Angebot zum Vertragsschluss und zwar zu den veränderten Bedingungen.

Wird der Auftrag nun auf dieser Basis durchgeführt, so kann in der Auftragserfüllung und der Annahme des Honorars auch die Annahme des abgeänderten Angebots liegen. In diesem Fall wäre dann also ein wirksamer Vertrag zu den durch den Kunden veränderten Bedingungen die Folge.

Um derartiges zu verhindern, sollte also bei Auftragsbestätigungen stets darauf geachtet werden, ob tatsächlich das unterbreitete Angebot unverändert angenommen wird oder ob in der Auftragsbestätigung Änderungen enthalten sind. Sind derartige Änderungen enthalten, so muss genau geprüft werden, ob diese akzeptabel sind. Sind sie es nicht, so ist es unbedingt erforderlich, dass hierzu eine Rückmeldung an den Kunden erfolgt und nicht auf der veränderten Basis mit der Auftragserfüllung begonnen wird.

Ich hoffe, meine Ausführungen waren für Sie verständlich und helfen Ihnen im Alltag bei zukünftigen Vertragsschlüssen. Sollten noch Fragen offen geblieben sein, so können Sie sich wie immer gerne an mich wenden.

Mit vielen Grüßen

Andreas Maier 
Rechtsanwalt

 


fünfzehn − 13 =