Home
Menu Menu

Mitgliederbereich

Login

Es ist zulässig, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Plätzen befinden, mit den Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. 

Bei Bauwerken erstreckt sich diese Befugnis nur auf die äußere Ansicht. Die Erscheinung der Gebäude darf aber dann nicht nachträglich bearbeitet werden (z.B. Stockwerke entfernen).

Wenn es sich hier nicht um deutsche Bauwerke handelt, sondern um z.B. amerikanische, so ist das amerikanische Rechts zu beachten. Dort ist die Sache schon komplizierter. Es kommt hier darauf an, wann die Gebäude errichtet worden sind. Einige sehr berühmte Gebäude sind darüber hinaus als Marke geschützt. Eine abschließende Klärung von Rechten ist damit ohne weitere Angaben nicht möglich, was bedeutet, dass im Falle einer weltweiten Nutzung natürlich auch die urheberrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder, in den die Kampagne läuft, zu beachten ist.

 

zurück

dreizehn + zwölf =